Schützen Sie sich gegen Missbrauchsfälle
- beim Online-Banking
- von Bank- und Kreditkarten
- bei Bezahlvorgängen
Die Zahl der Missbrauchsfälle im Online- bzw. Mobile-Banking sowie im Kartengeschäft mit Bank- und Kreditkarten nimmt stetig zu und verursacht jährlich enorme finanzielle Schäden.
Kriminelle lassen sich immer wieder neue Maschen einfallen, um an Geld zu gelangen. Dabei wird die Vorgehensweise der Betrüger immer ausgefeilter und ist für Verbraucher nur sehr schwer zu erkennen.
Mit dem KontoschutzPaket schützen wir Sie vor Vermögensschäden durch betrügerische Handlungen!
Mit dem KontoschutzPaket bieten wir Ihnen eine zusätzliche Dienstleistung für Ihr Girokonto an, um Sie vor Vermögensschäden durch
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Ihr Girokonto ist bei Missbrauchsfällen für nur 1,50 Euro im Monat abgesichert.
Das Entgelt für das KontoschutzPaket wird Ihrem Girokonto im Rahmen des Kontoabschlusses in Rechnung gestellt.
Ab 01.10.2022 ist das KontoschutzPaket im Rahmen unseres neuen Preis- und Leistungsverzeichnisses kostenfrei im Konto enthalten.
Die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem RILeG-KontoschutzPaket im Schadenfall.
Maßgeblich für die Gültigkeit des Schutzes ist, dass zum Zeitpunkt des Vermögensschadens dem das RILeG-KontoschutzPaket besteht bzw. bestanden hat.
Die Leistungen aus dem RILeG-KontoschutzPaket beziehen sich ausschließlich auf das geschützte Konto, für welches das monatliche Entgelt entrichtet wird sowie die zugehörigen Bank- und Kreditkarten, die über das geschützte Konto abgerechnet werden und von der Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG ausgegeben wurden.
Ansprüche aus dem RILeG-KontoschutzPaket sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem vorsätzlichen oder betrügerischen Handeln des Kunden beruhen.
Aufträge, welche vom Kunden selbst und unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsstandards (PIN/TAN, Unterschrift, etc.) beauftragt werden jedoch auf Grund einer betrügerischen Handlung, sind nicht durch das RILeG-KontoschutzPaket abgedeckt. Beispiel: Enkeltrick-Betrug, Verwendung einer falschen IBAN, telefonische Weitergabe von Zugangsdaten bzw. von Transaktionsnummern (TAN), Kauf bei einem gefälschten Online-Shop.
Der bisherige Kontovertrag, die „Sonderbedingungen für das Online-Banking“, die „Sonderbedingungen für die girocard“ sowie die „Vertragsbedingungen für Kreditkarten“ bleiben unverändert bestehen.