Neues Jahr - neue Regelungen!

Mit dem Jahreswechsel starten neue Gesetze und Regelungen. Wir geben Ihnen anbei einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

(Lesezeit: ca. 3:30 Minuten)

Geld & Finanzen

Erhöhung des Sparerpauschbetrages
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 wird der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf dann 1.000 Euro für alleinstehende Personen angehboben. Für verheiratete oder verpartnerte Menschen wird er von 1.602 Euro auf insgesamt 2.000 Euro erhöht. Die Anpassung auf den erhöhten Betrag erfolgt für Sie durch Ihren Kundenberater automatisch im Januar - Sie müssen also nichts tun. Falls Sie trotzdem eine Anpassung wünschen, können Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem online (in Ihrem OnlineBanking) oder in unserer Geschäftsstelle anpassen.

Neue Euro-Münzen für Kroatien
Zum 1. Januar 2023 stellt Kroatien die Landeswährung auf Euro um. Ab diesem Tag werden somit kroatische Euro-Münzen in Umlauf gebracht. Auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen wird der Ingenieur Nikola Tesla zu sehen sein. Die 1-Euro-Münze schmückt ein Bild eines Marders. Dieses Tier heißt im Kroatischen "Kuna", also genauso wie die bisherige kroatische Währung. Auf die 2-Euro-Münze wird der Umriss Kroatiens geprägt. Den Rand dieser Münze verziert der erste Vers des Gedichts "Hymne an die Freiheit". Dort wird somit zu lesen sein: "O LIJEPA O DRAGA O SLATKA SLOBODO“, also "O SCHÖNE O LIEBE O SÜSSE FREIHEIT".

Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages
Bisher galt die Regelung, dass die ersten beiden Kinder 219 Euro Kindergeld erhalten und das dritte 225 Euro. Ab Januar wird für jedes Kind 250 Euro monatlich Kindergeld ausgezahlt. Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich auch der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 8.952 Euro. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Erhöhung um 360 Euro geben. 

Umwelt

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Den sog. "gelben Schein" als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. "Krankschreibung" müssen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr per Post an den Arbeitgeber verschicken. Ab diesem Datum müssen vielmehr die Arbeitgeber die Daten elektronisch als sog. eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen.
Genauer: Im Falle einer Krankmeldung durch Ihren Arzt geben Sie wie bisher auch unverzüglich Ihrem Arbeitgeber Bescheid und nennen die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Arztpraxis übermittelt noch am selben Tag die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Von dort kann der Arbeitgeber dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern.

Förderung von Photovoltaikanlagen
Durch die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gibt es ab dem 1. Januar 2023 mehr Geld für Photovoltaikanlagen, wenn diese am oder nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.  

Für Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung mit einer Leistung bis zu zehn Kilowatt gibt es dann 8,2 Cent pro Kilowattstunde, für solche mit bis zu 40 Kilowatt Leistung gibt es 7,1 Cent pro Kilowattstunde.

Betreiber/innen von Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung: Hier werden jetzt bei Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt 13,0 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Bei größeren Anlagen wird der die zehn Kilowatt überschreitende Anlagenteil mit 10,9 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Mehrwegpflicht in der Gastronomie
Jede Gastronomie muss ab Januar 2023 Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen anbieten. Die To-Go-Produkte dürfen nicht teurer werden. Allerdings kann das Unternehmen ein Pfand auf die Verpackungen erheben.

Immobilien & Recht

Höhere Erbschafts- und Schenkungssteuer
Auf Immobilienerben kommen im neuen Jahr 2023 höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern von 30 bis 40 Prozent zu. Wer Pech hat und durch neue Bewertungsregeln in eine höhere Steuerstufe rutscht, für den kann sich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer im Extremfall vervielfachen. Wir haben Michael Woitsch, Steuerberater in Wolfratshausen um seine Meinung zu diesem Thema gebeten.

Auto & Reisen

Masken im Verbandskasten
Schon seit dem 1. Februar 2022 gilt für den Inhalt des Verbandskastens die überarbeitete Norm 13164. Sie sieht vor, dass zusätzlich zu den anderen vorgeschriebenen Utensilien zwei medizinische Masken (sog. "OP-Masken") mitgeführt werden müssen. Diese Norm wir ab 01. Februar 2023 verplichtend.

Weniger Förderung für E-Autos
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge sinken. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge wird es gar keine Förderungen mehr geben, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Der Umweltbonus beträgt dann

  • bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro: 4.500 Euro
  • bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 Euro bis höchstens 65.000 Euro: 3.000 Euro
  • bei einem Nettolistenpreis über 65.000 Euro: 0 Euro

Ab dem 1. September 2023 soll der Umweltbonus nur noch für den Kauf von privaten Elektrofahrzeugen gewährt werden. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.

Beruf & Gesundheit

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Den sog. "gelben Schein" als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. "Krankschreibung" müssen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr per Post an den Arbeitgeber verschicken. Ab diesem Datum müssen vielmehr die Arbeitgeber die Daten elektronisch als sog. eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen.
Genauer: Im Falle einer Krankmeldung durch Ihren Arzt geben Sie wie bisher auch unverzüglich Ihrem Arbeitgeber Bescheid und nennen die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Arztpraxis übermittelt noch am selben Tag die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Von dort kann der Arbeitgeber dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern.

Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
Wer von zu Hause aus arbeitet, kann diesen Umstand auch weiterhin von der Steuer absetzen. Die Homeoffice-Pauschale gilt auch 2023 und wird zudem erhöht: Ab 2023 können bis zu 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bislang waren es nur 600 Euro. Pro Jahr sind so bis zu 210 Homeoffice-Tage à sechs Euro absetzbar. (Bislang waren es nur 120 Tage à fünf Euro.) Wichtig zu wissen: Diese Pauschale kann auch dann in der Steuererklätung angegeben werden, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist.

Mindestvergütung für Auszubildende
Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zu zahlen. Dieser erhöht sich jährlich zu jedem Ausbildungsbeginn: Jeder Azubi, der 2023 eine Berufsausbildung beginnt, bekommt nun mindestens 620 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Was verdienen Auszubildende bei uns in der Bank? Hier erfahren Sie mehr.


Geld & Finanzen

Erhöhung des Sparerpauschbetrages
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 wird der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf dann 1.000 Euro für alleinstehende Personen angehboben. Für verheiratete oder verpartnerte Menschen wird er von 1.602 Euro auf insgesamt 2.000 Euro erhöht. Die Anpassung auf den erhöhten Betrag erfolgt für Sie durch Ihren Kundenberater automatisch im Januar - Sie müssen also nichts tun. Falls Sie trotzdem eine Anpassung wünschen, können Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem online (in Ihrem OnlineBanking) oder in unserer Geschäftsstelle anpassen.

Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages
Bisher galt die Regelung, dass die ersten beiden Kinder 219 Euro Kindergeld erhalten und das dritte 225 Euro. Ab Januar wird für jedes Kind 250 Euro monatlich Kindergeld ausgezahlt. Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich auch der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 8.952 Euro. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Erhöhung um 360 Euro geben. 

Umwelt

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Den sog. "gelben Schein" als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. "Krankschreibung" müssen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr per Post an den Arbeitgeber verschicken. Ab diesem Datum müssen vielmehr die Arbeitgeber die Daten elektronisch als sog. eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen.
Genauer: Im Falle einer Krankmeldung durch Ihren Arzt geben Sie wie bisher auch unverzüglich Ihrem Arbeitgeber Bescheid und nennen die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Arztpraxis übermittelt noch am selben Tag die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Von dort kann der Arbeitgeber dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern.

Förderung von Photovoltaikanlagen
Durch die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gibt es ab dem 1. Januar 2023 mehr Geld für Photovoltaikanlagen, wenn diese am oder nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.  

Für Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung mit einer Leistung bis zu zehn Kilowatt gibt es dann 8,2 Cent pro Kilowattstunde, für solche mit bis zu 40 Kilowatt Leistung gibt es 7,1 Cent pro Kilowattstunde.

Betreiber/innen von Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung: Hier werden jetzt bei Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt 13,0 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Bei größeren Anlagen wird der die zehn Kilowatt überschreitende Anlagenteil mit 10,9 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Mehrwegpflicht in der Gastronomie
Jede Gastronomie muss ab Januar 2023 Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen anbieten. Die To-Go-Produkte dürfen nicht teurer werden. Allerdings kann das Unternehmen ein Pfand auf die Verpackungen erheben.

Auto & Reisen

Masken im Verbandskasten
Schon seit dem 1. Februar 2022 gilt für den Inhalt des Verbandskastens die überarbeitete Norm 13164. Sie sieht vor, dass zusätzlich zu den anderen vorgeschriebenen Utensilien zwei medizinische Masken (sog. "OP-Masken") mitgeführt werden müssen. Diese Norm wir ab 01. Februar 2023 verplichtend.

Weniger Förderung für E-Autos
Ab dem 1. Januar 2023 soll der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge sinken. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge soll es gar keine Förderungen mehr ab dem kommenden Jahr geben, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Der Umweltbonus beträgt

  • bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro: 4.500 Euro
  • bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 Euro bis höchstens 65.000 Euro: 3.000 Euro
  • bei einem Nettolistenpreis über 65.000 Euro: 0 Euro

Ab dem 1. September 2023 soll der Umweltbonus nur noch für den Kauf von privaten Elektrofahrzeugen gewährt werden. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.

Neue Euro-Münzen für Kroatien
Zum 1. Januar 2023 stellt Kroatien die Landeswährung auf Euro um. Ab diesem Tag werden somit kroatische Euro-Münzen in Umlauf gebracht. Auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen wird der Ingenieur Nikola Tesla zu sehen sein. Die 1-Euro-Münze schmückt ein Bild eines Marders. Dieses Tier heißt im Kroatischen "Kuna", also genauso wie die bisherige kroatische Währung. Auf die 2-Euro-Münze wird der Umriss Kroatiens geprägt. Den Rand dieser Münze verziert der erste Vers des Gedichts "Hymne an die Freiheit". Dort wird somit zu lesen sein: "O LIJEPA O DRAGA O SLATKA SLOBODO“, also "O SCHÖNE O LIEBE O SÜSSE FREIHEIT".

Beruf & Gesundheit

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Den sog. "gelben Schein" als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. "Krankschreibung" müssen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr per Post an den Arbeitgeber verschicken. Ab diesem Datum müssen vielmehr die Arbeitgeber die Daten elektronisch als sog. eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen.
Genauer: Im Falle einer Krankmeldung durch Ihren Arzt geben Sie wie bisher auch unverzüglich Ihrem Arbeitgeber Bescheid und nennen die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Arztpraxis übermittelt noch am selben Tag die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Von dort kann der Arbeitgeber dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern.

Erhhöhung der Homeoffice-Pauschale
Wer von zu Hause aus arbeitet, kann diesen Umstand auch weiterhin von der Steuer absetzen. Die Homeoffice-Pauschale gilt auch 2023 und wird zudem erhöht: Ab 2023 können bis zu 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bislang waren es nur 600 Euro. Pro Jahr sind so bis zu 210 Homeoffice-Tage à sechs Euro absetzbar. (Bislang waren es nur 120 Tage à fünf Euro.) Wichtig zu wissen: Diese Pauschale kann auch dann in der Steuererklätung angegeben werden, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist.

Mindestvergütung für Auszubildende
Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zu zahlen. Dieser erhöht sich jährlich zu jedem Ausbildungsbeginn: Jeder Azubi, der 2023 eine Berufsausbildung beginnt, bekommt nun mindestens 620 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Was verdienen Auszubildende bei uns in der Bank? Hier erfahren Sie mehr.

Immobilien & Recht

Höhere Erbschaft- und Schenkungssteuer
Auf Immobilienerben kommen im neuen Jahr 2023 höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern von 30 bis 40 Prozent zu. Wer Pech hat und durch neue Bewertungsregeln in eine höhere Steuerstufe rutscht, für den kann sich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer im Extremfall vervielfachen. Wir haben Michael Woitsch, Steuerberater in Wolfratshausen um seine Meinung zu diesem Thema gebeten.

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