- Steuern sparen
- Jederzeit schriftlich oder online änderbar
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Schriftliche Erteilung/Änderung
Füllen Sie einfach folgendes Formular vollständig aus und geben Sie dieses unterschrieben an uns zurück.
Dieses PDF ist beschreibbar und kann direkt von Ihnen am PC ausgefüllt, bearbeitet und ausgedruckt werden.
Freistellungsauftrag online ändern
Sie können einen Freistellungsauftrag auch jederzeit online im OnlineBanking oder in der VR Banking App anlegen, ändern und löschen.