- Steuern sparen
- Jederzeit schriftlich oder online änderbar
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Schriftliche Erteilung/Änderung
Füllen Sie einfach folgendes Formular vollständig aus und geben Sie dieses unterschrieben an uns zurück.
Dieses PDF ist beschreibbar und kann direkt von Ihnen am PC ausgefüllt, bearbeitet und ausgedruckt werden.
Freistellungsauftrag online ändern
Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben, können Sie diesen jederzeit im Online-Banking einsehen und ändern.
- Melden Sie sich hierfür im Online-Banking mit Ihren Benutzerdaten an.
- Klicken Sie in der oberen Navigation auf den Reiter "Service".
- Klicken Sie unter dem Punkt "Weitere Services" auf "Freistellungsauftrag".
- Es öffnet sich eine Übersicht Ihrer Freistellungsaufträge mit der Möglichkeit diese zu ändern.