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Foto 2 Männer bei der Riester-Beratung "WiiR"

Reform der Altersvorsorge: Was bedeutet das für Ihre Riester-Rente?

Die private Altersvorsorge wird modernisiert

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ziel ist es, die bisherige Riester-Rente durch ein moderneres und flexibleres Fördersystem zu ergänzen beziehungsweise für Neuabschlüsse abzulösen. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Viele Sparerinnen und Sparer fragen sich nun: Muss ich jetzt handeln? Verliere ich mein Geld? Lohnt sich mein Riester-Vertrag noch?

"Keine Riester-Rente mehr - und jetzt?" - Foto von Xaver Much

Im Interview mit unserem Experten

Aktuell hört man überall, dass das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ablösen soll. Viele fragen sich deshalb, ob sie ihren Riester-Vertrag kündigen müssen oder ihr angespartes Geld verlieren.

Die gute Nachricht: Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag ganz normal weiterführen und müssen aktuell nichts überstürzen. Ob eine spätere Anpassung sinnvoll ist, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab.

„Unser Tipp: Bewahren Sie erst einmal Ruhe. Sobald die gesetzlichen Regelungen endgültig feststehen, informieren wir Sie selbstverständlich und beraten Sie individuell zu Ihrer Altersvorsorge.“ - Xaver Much

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Jetzt schon handeln?

Viele Kundinnen und Kunden fragen sich derzeit, ob sie ihre Altersvorsorge bereits jetzt anpassen sollten. Unsere Empfehlung: Bewahren Sie Ruhe.

Bis zum geplanten Inkrafttreten der Reform können sich gesetzliche Details noch ändern. Deshalb lohnt es sich, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und die eigene Altersvorsorge rechtzeitig überprüfen zu lassen.

Gemeinsam finden wir heraus, ob Ihr bestehender Riester-Vertrag weiterhin zu Ihren Zielen passt oder welche Möglichkeiten das neue Altersvorsorgedepot künftig für Sie bieten kann.

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Sie haben Fragen zur Riester-Reform oder möchten wissen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Ihre persönliche Altersvorsorge haben?

Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie gerne dabei, die passende Vorsorgestrategie für Ihre individuelle Lebenssituation zu finden. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin.

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1Maßgebend für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen, die Besonderen Bestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen und die Ergänzenden Bestimmungen der einzelnen Versicherungsarten, die Sie automatisch mit Ihrer neuen Karte in den Sonderbedingungen für Zusatzleistungen der GoldCard (Kreditkarte) erhalten. Sie enthalten Hinweise zum etwaigen/jeweiligen Selbstbehalt und zum Vorrang anderer Versicherungen.

2 Erläuterungen zum bonusfähigen Reisepreis entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bestimmungen zum Reisebonus auf www.vr-meinereise.de.