Seit 2011 müssen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angeben, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen wollen. Aufträge die vor 2011 erteilt wurden bleiben bis zum 31.12.2015 auch ohne die Angabe der Steuer-ID gültig.
Damit Ihr Freistellungsauftrag auch über den 01.01.2016 hinaus bestehen bleibt, können Sie uns hier Ihre 11-Stellige Steuer-ID mitteilen.