(Lesezeit: ca. 2:00 Minuten)
Staatliche Förderung fürs VL-Sparen
Ab 2024 profitieren mehr Menschen
Gute Nachrichten für Sparer: Die Einkommensgrenzen für die VL-Förderung (vermögenswirksame Leistungen) wurden zum 1. Januar 2024 spürbar angehoben. Das bedeutet, dass deutlich mehr Menschen diese staatliche Förderung nutzen können.
Was ist VL-Sparen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Teil des Gehalts eines Arbeitnehmenden. Der Arbeitgeber zahlt diesen Teil nicht direkt aus, sonder überweist ihn jeden Monat in ein VL-Sparvertrag. Auch wenn der Arbeitgeber diese Zahlung leistet, entscheidet der oder die Angestellte wie es investiert werden soll. Dafür gibt es bestimmte Anlageformen, in die eingezahlt werden kann.
Welche förderfähigen Anlageformen gibt es für VL?
Es gibt zwei förderfähige Anlageformen zum VL-Sparen:
- Bausparen: Mit einem Bausparvertrag können Sie sich langfristig auf den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie vorbereiten.
- Fondssparen: Mit einem Fondssparvertrag können Sie in Aktienfonds oder gemischte Fonds investieren und für Ihre Zukunft vorsorgen.
Welche Förderung gibt es vom Staat?
Neben dem Arbeitgeber unterstützt auch der Staat den Vermögensaufbau mit VL. Hierfür gelten seit 01.01.2024 deutlich höhere Einkommensgrenzen:
Arbeitnehmersparzulage für Investmentfonds
- Einkommensgrenzen1: 40.000 EUR / 80.000 EUR2
- Jährliche Fördergrenze: 400 EUR pro Arbeitnehmer
- Jährliche Förderung: 20 % (80 EUR / 160 EUR)2
Arbeitnehmersparzulage für Bausparen
- Einkommensgrenzen1: 40.000 EUR / 80.000 EUR2
- Jährliche Fördergrenze: 470 EUR pro Arbeitnehmer
- Jährliche Förderung: 9 % (43 EUR / 86 EUR)2
Patrick Meyer
Geschäftsstellenleiter in Baierbrunn und Kundenberater
Herr Meyer startete seine Ausbildung zum Bankkaufmann im September 2013 bei der Raiffeisenbank Isar-Loisachtal. Nach erfolgreichem Abschluss war er zunächst im Servicebereich unserer Geschäftsstellen tätig. Seit April 2018 war er fester Bestandteil des Teams der Geschäftstselle Straßlach und übernahm 2023 die Geschäftsstellenleitung in Baierbrunn. Seine Straßlacher Kunden berät er weiterhin an zwei Tagen in der Woche. In der Freizeit spielt Herr Mayer aktiv Fussball in Weidach.
1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
2 Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.