Spontanes Laden von E-Autos wird einfacher - dank Kartenzahlung

Mit Änderung der Ladesäulenverordung zum 1. Juli 2023 sollen Hürden bei der Elektromobilität abgebaut werden. Terminals müssen dann die Zahlung mittels Debit- und Kreditkarte akzeptieren.

(Lesezeit: ca. 3:30 Minuten)

"Bezahlchaos" bremst Beliebtheit der E-Mobilität

Warum ist das so?
Das Bezahlen an E-Ladesäulen stellt Fahrer mitunter noch vor große Herausforderungen. Denn die Berzahlmöglichkeiten an den Ladestellen, wie man sie zum Beispiel an Tankstellen, auf öffentlichen Parkplätzen und in Parkhäusern findet, variieren je nach Anbieter stark: zum Beispiel per Ladekarte (mit Rechnung meist am Monatsende), per Smartphone-App (mit Direktabbuchung), per SMS (Prepaid oder über die Stromrechnung des Hausanbieters) oder per QR-Code. Wer ein E-Auto fährt hat heute somit im Schnitt drei Ladekarten von verschiedenen Anbietern im Portemonnaie und entsprechend viele Apps auf seinem mobilen Endgerät. Zudem muss man sich für einige Bezahlvarianten vor der ersten Nutzung regisitrieren und Verträge abschließen. Das kostet Zeit und ist besonders ärgerlich, wenn das E-Auto geladen werden muss und nur eine Ladesäule verfügbar ist, bei der bisher noch keine Registrierung erfolgte.

Die Elektromobilität in Banken wir immer beliebter
Die Zahl der Kraftfahrzeuge steigt weiter kontinuierlich an - genauso wie die verkehrsbedingten Emissionen. Die Weiterentwicklung der E-Mobilität ist eine Möglichkeit diesem Problem zu begegnen. In der Genossenschaftlichen FinanzGruppe wird daher weiter an zukunftsfähigen Lösungen rund um die Ladeinfrastruktur gearbeitet. Gemeinsam mit der DWRZ Mobile bietet VR Payments bereits seit acht Jahren Ladelösungen an und treibt die Installation von Ladesäulen auf den Filialparkplätzen von Volksbanken Raiffeisenbanken voran. Das Thema Barrierefreiheit ist hier von zentraler Bedeutung: Denn Stromtankstellen sollen nutzerfreundlich sein, daher gilt es Konzepte mit etablierten Zahlverfahren zu erarbeiten.

Das genossenschaftliche E-Mobilitätsangebot wird für die Kunden, sowohl auch für die Banken selbst immer interessanter, gerade auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsorientierung und Förderung der Region. Die Installation von E-Ladesäulen vor Bankfilialen für Kundschaft und eigene Mitarbeiter steigert zudem die Attraktivität als Arbeitgeber, denn Fahrzeuge können bequem an der eigenen Arbeitsstelle geladen werden.

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Ladesäulenverordnung ab 01. Juli 2023

Am 17. September 2021 hat der Bundesrat eine Änderung der Ladesäulenverordnung verabschiedet. Öffentliche Ladepunkte, die ab dem 01. Juli 2023 in Betrieb gehen, müssen kontaktlose Zahlungen mittels Debit-(girocard) oder Kreditkarte ermöglichen. Für diese Entscheidung eingesezt haben sich ein breites Bündnis von Verbänden aus der Kreditwirtschaft, kommunale Spitzenverbände, E-Ladesäulenabieter und der ADAC.

Unsere beiden Vorstandsmitglieder Uwe Massong und Stefan Bosch sind beide E-Autofahrer und kennen die Problematik bei der Bezahlung. Auch der interne Kurierfahrer der Raiffeisenbankl nutzt ein bankeigenes Elektroauto zur Postverteilung. Für die Kurzstreckenfahrten lohnt sich das Auto sehr und es kann täglich in unserer Wolfratshauser Geschäftsstelle mittels eigener (nicht öffentlicher) Stromtankstelle geladen werden. Da unsere Hauptstelle mit einer PV-Anlage ausgestattet ist, ist das Tanken der Fahrzeuge nochmals konstengünstiger für die Bank.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundes. Durch eine Optimierung bei der Kartenakzeptanz können E-Autofahrer an Ladesäulen bald genauso einfach bezahlen, wie sie es auch von der Tankstelle gewohnt sind - mit allen gängigen Debit- und Kreditkarten, sowie kontaktlos via Smartphone oder der Smartwatch."

v.l.:Uwe Massong, Stefan Bosch (Vorstand)

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