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Schlussabrechnungen Coronahilfen
Ein Aufschub, der Hoffnung bringt
Inmitten wirtschaftlicher Unsicherheiten gibt es eine Nachricht, die für viele Unternehmen wie ein Lichtblick erscheint: Die Fristen für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurden verlängert.
Am 27. Februar haben die Bundessteuerberaterkammer, der Deutsche Steuerberaterverband, die Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer in einem offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger eine Verlängerung und Vereinfachung des Prüfprozesses gefordert. Diese Forderung wurde erhört.
Die Konsequenzen der Pandemie sind für viele Unternehmen noch immer spürbar. Deshalb haben Bund und Länder gemeinsam mit den Berufsorganisationen beschlossen, den Unternehmen mehr Zeit einzuräumen. Durch die Verlängerung um ein halbes Jahr, haben die Betroffenen nun statt des ursprünglichen Fristendes am 31. März 2024 bis zum 30. September 2024 Zeit, ihre Schlussabrechnungen einzureichen.
Mit einem Gesamtbetrag von über 63 Milliarden Euro waren die Corona-Wirtschaftshilfen ein bedeutender Schritt, um Existenzen zu sichern und somit auch Arbeitsplätze zu erhalten. Da viele dieser Hilfen in der Krisenzeit auf Grund von geschätzten Unternehmensergebnissen abgegeben wurden, ist teilweise mit Rückzahlungen zu rechnen, welche aktuell eine erneute Schieflage auslösen könnten.
Für die betroffenen Unternehmen sowie für die prüfenden Dritten wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ist diese Verlängerung ein bedeutender Schritt. Dies gibt die Gelegenheit, die Abrechnungen gründlich zu prüfen und eine entsprechende Liquiditätsplanung gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen durchzuführen, ohne von einem erdrückenden Zeitdruck beeinflusst zu werden.
Die Reaktion der politischen Entscheidungsträger, welche das Anliegen der Kammern ernst genommen haben, verdeutlicht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Interessenvertretern. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die Stimmen der Wirtschaft gehört werden.
Michael Woitsch
Steuerberater
Bgm.–Finsterwalder–Ring 10
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