Das Dankeschön der R+V Versicherung für alle ehrenamtlichen Helfer

R+V Helfer-Unfallschutz bis 31.08.2024

Die jüngsten Unwetter in Süddeutschland haben zahlreiche Orte und Menschen schwer getroffen. Die R+V Versicherung möchte allen freiwilligen Helfern mit einem beitragsfreien Unfallschutz danken, die vor Ort tatkräftig unterstützen.

Gehören Sie zu den Helfenden?
Helfen Sie freiwillig und unentgeltlich bei der Bewältigung der Flutkatastrophe in den betroffenen Gebieten Süddeutschlands? Dann sind Sie über die R+V Versicherung mit einem beitragsfreien Unfallschutz abgesichert.

So schützen Sie die R+V Versicherung:
Versichert sind Unfälle, die freiwilligen Helfern bei unentgeltlicher Tätigkeit in den von Unwettern betroffenen Gebieten passieren. Dies gilt auch für den direkten Hin- und Rückweg.

Was ist im Falle eines Unfalls zu tun?
Sollte ein Unfall eine Leistungspflicht auslösen, informieren Sie die R+V bitte schnellstmöglich unter der Telefonnummer 0800 533-1218. Angehörige sollen uns Todesfälle innerhalb von 48 Stunden melden. Die R+V ist rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, erreichbar.
Wenn Sie nach einem traumatischen Ereignis psychologische Beratung in Anspruch nehmen möchten, verwenden Sie diese Telefonnummer: 0611 533-89750.

Leistungen der R+V im Überblick*

Leistung bei Invalidität: Im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung (Invalidität) infolge eines Unfalls zahlen wir bis zu 30.000 EUR. Die genaue Höhe der Zahlung hängt vom Grad der Invalidität ab.

Leistung bei Unfalltod: Sollte der Unfall zum Tod führen, erhalten Ihre Angehörigen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10.000 EUR.

Psychologische Akut-Hilfe: Die Erlebnisse und Eindrücke vor Ort können äußerst belastend sein, selbst wenn Sie nicht direkt betroffen sind. Wer Hilfe und Unterstützung benötigt, kann diese über die Human Protect Consulting GmbH in Anspruch nehmen.

 

*Es sind ausschließlich die hier genannten Leistungen versichert. Grundlage sind die R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2019 (R+V AUB 2019). Der Versicherungsschutz beginnt am 04.06.2024 und endet am 31.08.2024.