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Kryptowährung Münzen

Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Immer mehr Menschen besitzen – bewusst oder beiläufig – Kryptowährungen.  Besonders nach der erfreulichen Klarstellung der letzten Jahre durch die Finanzverwaltung, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist steuerfrei sind, hat das Thema auch für Privatanleger weiter an Relevanz gewonnen. 

Doch: Diese Steuerfreiheit gibt es nicht immer automatisch, sondern nur bei vollständig und korrekt dokumentierten Transaktionen. Mit dem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 06. März 2025 wurden die Anforderungen an Nachweise und Aufzeichnungen nochmals deutlich verschärft. 

Zu beachten sind hier teilweise auch Vorgänge wie: Tauschgeschäfte, Wallet-Transfers, Airdrops, Staking-Erträgen oder andere technische Vorgänge.

Interview mit Steuerberater Michael Woitsch 

Sabrina Marisch: Herr Woitsch, Kryptowährungen sind ja mittlerweile weit verbreitet. Wie sieht das steuerlich eigentlich aus?

Michael Woitsch: Grundsätzlich gelten Kryptowährungen in Deutschland als immaterielle Wirtschaftsgüter. Man kann sie also nicht anfassen, aber ihr Wert ist real. Sobald man Coins kauft, verkauft, verleiht oder anderweitig nutzt, kommen steuerliche Pflichten ins Spiel – egal ob privat oder im Unternehmen.

Sabrina Marisch: Was bedeutet das konkret für private Anleger?

Michael Woitsch: Privat ist vor allem die Haltefrist wichtig. Hält man seine Coins länger als ein Jahr, ist der Verkauf meist steuerfrei. Wird innerhalb eines Jahres verkauft und dabei Gewinn gemacht, fällt Einkommensteuer an. Es gibt aber eine Freigrenze von 600 Euro – darunter bleiben die Gewinne steuerfrei.

Sabrina Marisch: Gibt es Besonderheiten bei Staking, Lending oder Mining?

Michael Woitsch: Ja, die gibt es. Erträge aus Staking (Bereitstellen von Coins) und Lending (Verleihen gegen Zins) werden als sonstige Einkünfte betrachtet und sind ab 256 Euro im Jahr steuerpflichtig. Mining (Schürfen von Coins) wiederum wird meist als Leistung betrachtet und entsprechend versteuert. Airdrops (kostenloses Verteilen neuer Coins) sind häufig steuerfrei, wenn man nichts dafür tun muss. Forks (Abspaltung neuer Coins) sind meistens steuerfrei, solange die ursprünglichen Coins lange genug gehalten wurden.

Sabrina Marisch: Wie wichtig ist die Dokumentation?

Michael Woitsch: Sehr wichtig. Man sollte alle Käufe, Verkäufe und Erträge genau dokumentieren – Datum, Kurs, Menge, Gebühren. Steuerreports von Plattformen oder spezialisierte Software helfen hier enorm und werden vom Finanzamt anerkannt.

Sabrina Marisch: Und wie sieht es aus, wenn jemand Kryptowährungen gewerblich nutzt?

Michael Woitsch: Dann gelten andere Regeln. Erträge sind Betriebseinnahmen, die Einkommensteuer und möglicherweise Gewerbesteuer unterliegen. Es besteht Buchführungspflicht, und auch Kosten für Anschaffung und Verkauf müssen dokumentiert werden. Airdrops und Forks zählen hier ebenfalls als Betriebseinnahmen.

Sabrina Marisch: Und was passiert bei Erbschaften oder Schenkungen mit Kryptowährungen?

Michael Woitsch: Auch da wird’s steuerlich relevant. Entscheidend ist der Marktwert zum Zeitpunkt der Übertragung. Es gibt Freibeträge, etwa 400.000 Euro bei Eltern auf Kinder. Verkauft man später, gilt wieder die Haltefrist für die Steuerfreiheit.

Sabrina Marisch: Zusammenfassend – was sollten Anleger und Unternehmer mit Kryptowährungen beachten?

Michael Woitsch: Die wichtigste Faustregel ist: Wer privat investiert, kann oft nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Wer gewerblich tätig ist, muss mehr dokumentieren und versteuern. Letztlich hängt alles vom Nutzungszweck und der Haltefrist ab.

Auf einen Blick

Kryptowährungen gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter.

Kryptowährung für Privatleute

Verkauf

  • > 1 Jahr meist steuerfrei (Spekulationsfrist)
  • innerhalb 1 Jahr: Gewinne steuerpflichtig

Freigrenze

600 € pro Jahr

(darüber gesamte Gewinne steuerpflichtig)

Staking und Lending

Erträge ab 256 € steuerpflichtig

Mining

Wird als Einkunft aus Leistung bewertet

Airdrops & Forks

  • Airdrops meist steuerfrei
  • Forks steuerfrei bei langer Haltedauer der Ursprung-Coins

Dokumentation

Dokumentation aller Transaktionen notwendig (Datum, Kurs, Menge, Gebühren)

Kryptowährung Gewerblich

Steuerpflicht

Erträge als Betriebseinnahmen steuerpflichtig (Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer)

Dokumentation

Buchführungspflicht, Dokumentation von Anschaffung und Verkauf.

Airdrops & Forks

Airdrops und Forks als Betriebseinnahmen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Marktwert

Kryptowährungen sind vermögenswerte Übertragungen, Marktwert bei Übertragung zählt

Freibetrag

Freibeträge, z. B. 400.000 € bei Eltern → Kinder.

Spekulationsfrist

Spekulationsfrist gilt bei späterem Verkauf

Kryptowährungen und Steuerpflicht: Aufzeichnungen immer wichtiger

Was bedeutet das konkret für Sie?

Wer heute in Kryptowährungen investiert – egal ob regelmäßig oder gelegentlich – sollte sich aktiv mit der steuerlichen Behandlung und vor allem mit der systematischen Protokollierung beschäftigen. 

Das betrifft auch Nutzer vermeintlich einfacher Apps oder Handelsplattformen mit automatischen Prozessen.

 

Unser Rat

Sprechen Sie frühzeitig mit einem steuerlichen Berater und nutzen Sie spezialisierte Wallet Anbieter, die Transaktionen professionell und auswertbar im Sinne der deutschen Finanzverwaltung aufbereiten. 

Denn: Fehlende Nachweise können teuer werden – selbst bei vermeintlich steuerfreien Gewinnen.

Fazit

  • Steuerlast hängt von Nutzung (privat/gewerblich) und Haltedauer ab.
  • Privat oft nach 1 Jahr steuerfrei, gewerblich höhere Anforderungen.
  • Übrigens, die VR Banken arbeiten gerade mit Hochdruck an der Erweiterung der VR Banking App um das Thema Kryptowährungen. In naher Zukunft können unsere Kunden dann ganz einfach ihre Kryptos in der VR Banking App handeln und verwalten.