- Zuschüsse doppelt sichern
- Kapital aufbauen
- Von überschaubarer Laufzeit profitieren
VL-Sparen
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) lohnen sich für Sie gleich doppelt: Sie sparen, Ihr Chef legt was drauf und der Staat belohnt Sie mit einer kräftigen Zulage.
VL-Sparen im Überblick
So geht VL-Sparen
Profitieren Sie als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber beim Sparen dazuzahlt. Außerdem belohnt der Staat VL-Sparer mit der Arbeitnehmersparzulage1. Grundsätzlich können Sie beim geförderten VL-Sparen wählen zwischen Anlagen in Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel einem Bausparvertrag. Sie können Ihre Sparleistungen auch auf beide Anlageformen aufteilen.
Abschließen und von der staatlichen Förderung profitieren
Vermögenswirksame Leistungen in einem Aktienfonds fördert der Staat mit maximal 20 Prozent der eingezahlten Beträge, sofern diese 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Zahlen Sie vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag ein, können Sie sich bis maximal 9 Prozent der eingezahlten Beiträge an Förderung sichern, soweit diese 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ob dabei Ihr Arbeitgeber den Betrag zusätzlich zum Lohn gewährt oder ob Sie die Zahlungen freiwillig aus Ihrem Nettogehalt leisten, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Voraussetzung ist nur, dass Ihr Arbeitgeber die Überweisung veranlasst.

Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen
VL-Sparen mit unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall
Nutzen Sie beim VL-Sparen die zahlreichen Vorteile eines Bausparvertrags, wie zum Beispiel dauerhaft sichere und niedrige Darlehenszinsen oder die Chance auf Arbeitnehmer-Sparzulage2.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Mit staatlicher Förderung2 schneller und günstiger ans Sparziel
- Niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft sichern
- Bis zu 100 Euro Bonus3 für junge Leute unter 22 Jahren
- 43 Euro4 für einen Arbeitnehmer bei der Einzahlung von 470 Euro
Beispiel: So profitiert Paul von der Arbeitnehmer-Sparzulage

Paul ist Versicherungskaufmann. Sein Chef zahlt ihm monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die VL erhält er in einen Bausparvertrag. Da er die geltende Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage nicht überschreitet, nimmt er zusätzlich zum Geld vom Chef die Arbeitnehmersparzulage vom Staat in Anspruch – und das sind 43 Euro im Jahr.
Tipps zu vermögenswirksamen Leistungen
- Beantragen Sie jetzt vermögenswirksame Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber, sofern er diese anbietet. Der Höchstbetrag liegt bei 40 Euro monatlich. Laden Sie den Antrag auf vermögenswirksame Leistungen herunter, füllen Sie ihn bequem zu Hause aus und leiten Sie ihn an Ihren Arbeitgeber weiter.
- Auch wenn Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bezahlt, können Sie die volle Arbeitnehmersparzulage2 erhalten. Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Auftrag, die VL von Ihrem Gehalt zu überweisen.
- Wer unter den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage liegt, kann diese gleich zweimal einstreichen: Zum Beispiel für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einem Bausparvertrag und zusätzlich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen vom eigenen Gehalt in Aktienfonds.
Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich Ihre Vorteile beim Bausparen. Unsere Experten beraten Sie gerne.
Fondssparen
VL-Sparen mit unserem Partner Union Investment
Wenn Sie mithilfe Ihrer vermögenswirksamen Leistungen einen Grundstein für Ihren persönlichen Vermögensaufbau legen möchten, dann können sich Produkte unseres Partners Union Investment anbieten. Union Investment bietet Ihnen vier förderfähige Aktienfonds an, zwei Rentenfonds und einen Mischfonds. Für diese Aktienfonds erhalten Sie die staatliche Förderung, wenn Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Renten- und Mischfondsprodukte werden von der staatlichen Förderung ausgeschlossen, können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein.
Förderfähige Aktienfonds
UniFonds
Seit über 50 Jahren investiert dieser Fonds am deutschen Aktienmarkt in Standardwerte.
UniEuroAktien
Dieser Fonds investiert in führende Unternehmen der Euro-Teilnehmerländer.
UniGlobal
Dieser Fonds ist ein weltweit investierender Aktienfonds.
UniNachhaltig Aktien Global
Dieser Fonds bietet Ihnen die Gelegenheit, mit Ihrer Anlage nachhaltige sowie soziale Verantwortung wahrzunehmen.
Rentenfonds
Rentenfonds sind zwar nicht förderfähig, sie können sich aber dennoch zum Vermögensaufbau für Anleger mit einem höheren Bedürfnis nach Sicherheit anbieten. Sie investieren überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere und weisen damit ein mäßiges Kursrisiko auf.
UniRenta
Der UniRenta investiert an den internationalen Rentenmärkten. Die Auswahl der Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung der Zins- und Währungsentwicklung der jeweiligen Anlagesegmente.
UniEuroRenta
Der UniEuroRenta investiert in verzinsliche Wertpapiere weltweiter Emittenten, die in Euro notieren. Zum Anlagespektrum gehören beispielsweise Staatsanleihen, Pfandbriefe und auch interessant erscheinende Unternehmensanleihen.
Mischfonds
UniRak
Der UniRak investiert als Mischfonds in internationale Aktien- und Rentenanlagen mit Schwerpunkt Deutschland. Im Rentenbereich erfolgt die Anlage vorzugsweise in festverzinsliche Euro-Wertpapiere. Innerhalb des Aktienengagements liegt der Schwerpunkt auf deutschen Unternehmen.
Förderung
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gelten folgende Bestimmungen:
Einkommensgrenzen5 | Jährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds |
20.000 EUR/ 40.000 EUR6 |
400 EUR pro Arbeitnehmer |
20 % (80 EUR/ 160 EUR)6 |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen |
17.900 EUR/ 35.800 EUR6 |
470 EUR pro Arbeitnehmer |
9 % (43 EUR/ 86 EUR)6 |
Wohnungsbauprämie Bausparen |
25.600 EUR/ 51.200 EUR6 |
512 EUR/ 1.024 EUR6 |
8,8 % (45,06 EUR/ 90,11 EUR)6 |
So geht VL-Sparen
Profitieren Sie als Arbeitnehmer von vermögenswirksamen Leistungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber beim Sparen dazuzahlt. Grundsätzlich können Sie beim geförderten VL-Sparen zwischen Banksparen, Vermögensbeteiligungen – wie z. B. einem Investmentfonds – und wohnwirtschaftlichen Anlagen – wie z. B. einem Bausparvertrag – wählen.
VL-Sparen auf einen Blick
- Sichern Sie sich den Zuschuss vom Arbeitgeber (max. 40,00 € mtl.)
- Schöpfen Sie die maximale Förderung in Höhe von 43,00 € jährlich aus
- Verfügen Sie schon nach sieben Jahren über Ihr Angespartes
- Profitieren Sie von weiteren staatlichen Zulagen
- Sie müssen grundsätzlich zulagenberechtigt sein und dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
VL-Sparen mit unserem Partner Bausparkasse Schwäbisch Hall
Wenn Sie sich beim VL-Sparen für einen Bausparvertrag entscheiden, kommen verschiedene Produkte in Frage. Welches Angebot für Sie das beste ist, hängt von Ihren individuellen Zielen ab.
Bausparverträge im Überblick
Folgende Tarifvarianten stehen Ihnen zur Auswahl:
Fuchs Standard
Der Tarif Fuchs Standard ist besonders geeignet, wenn Sie noch nicht konkret planen, ein Haus oder eine Wohnung zu bauen oder zu kaufen. Mit dieser Tarifvariante halten Sie sich sämtliche Möglichkeiten für Ihre Finanzierung offen.
Fuchs Rendite
Wenn Sie zunächst Sparen möchten und dabei Wert auf eine gute Rendite legen, dann ist der Tarif Fuchs Rendite der richtige für Sie. Der Tarif bietet die beste Guthaben-Verzinsung und falls Sich Ihre Pläne ändern, die Option auf einen zinssicheren Bausparkredit.
Fuchs Spezial
Wenn Sie bereits ein Haus besitzen und wissen, dass Sie später einmal renovieren, aus- oder umbauen wollen, dann sollten Sie sich für den Tarif Fuchs Spezial mit schneller Rückzahlungsmöglichkeit und einem niedrigen Darlehenszins entscheiden.
Fuchs Langzeit
Für alle, die langfristig planen, Wohneigentum zu erwerben, ist der Tarif Fuchs Langzeit geeignet. Bei dieser Tarifvariante profitieren Sie von einem attraktiven Darlehenszins.
Fuchs Vierpromille
Besonders geeignet ist der Tarif Fuchs Vierpromille, wenn Sie Wert auf eine niedrige Belastung legen. Mit diesem Tarif haben Sie als Bausparer niedrige Anspar- und Rückzahlungsraten.
Fuchs Mindestsparguthaben 40 %
Wenn Sie einen höheren Darlehensanspruch haben, dann ist der Tarif Fuchs Mindestsparguthaben 40 % für Sie die richtige Wahl. Mit ihm kommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen in sechs bis sieben Jahren an Ihr Geld und können ein höheres Darlehen von bis zu 60 Prozent der Bausparsumme beantragen.
Fuchs WohnRente*
Mit dem Tarif Fuchs WohnRente profitieren Sie beim Bausparen von der Riester-Förderung. Dank der Riester-Zulage in der Spar- und Darlehensphase müssen Sie weniger Eigenleistung erbringen, um Wohneigentum zu bauen oder zu erwerben. Außerdem profitieren Sie von einem attraktiven Darlehenszins und niedrigen Raten.
FuchsBau
Der attraktive Darlehenszinssatz und die kurze Ansparzeit beim Tarif FuchsBau sind ideal für alle, die heute schon wissen, dass sie in ein paar Jahren Wohneigentum erwerben, ihr Eigenheim umfangreich modernisieren oder eine Anschlussfinanzierung möchten.
Fuchs Junge Leute
Der Tarif Fuchs Junge Leute ist für junge Leute unter 25 Jahren: flexibel und absolut sicher. Sie profitieren bei diesem Tarif von einer starken Rendite, einem attraktiven Darlehen und der staatlichen Förderung.
*Eingezahlte VL-Leistungen sind nicht Riesterberechtigt.
VL-Sparen mit unserem Partner Union Investment
Wenn Sie VL-Sparen und Vermögen aufbauen möchten, dann empfehlen wir ein Produkt unseres Partners Union Investment. Union Investment bietet Ihnen drei förderfähige Aktienfonds an, die sich optimal für Ihre VL-Anlage eignen. Für diese Aktienfonds erhalten Sie die staatliche Förderung, wenn Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
UniFonds
Seit über 50 Jahren investiert dieser Fonds am deutschen Aktienmarkt in Standardwerte.
UniEuroAktien
Dieser Fonds investiert in führende Unternehmen der Euro-Teilnehmerländer.
UniGlobal
Dieser Fonds ist ein weltweit investierender Aktienfonds.
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
Für die staatlichen Zuschüsse wie die Arbeitnehmersparzulage gelten folgende Bestimmungen:
Einkommens- grenzen |
Jährliche Fördergrenze |
Jährliche Förderung |
|
Arbeitnehmer- Sparzulage Investmentfonds |
20.000 Euro/ 40.000 Euro1) |
400 Euro pro Arbeitnehmer |
20 Prozent (80 Euro/ 160 Euro)1) |
Arbeitnehmer-Sparzulage Bausparen |
17.900 Euro/ 35.800 Euro1) |
470 Euro pro Arbeitnehmer |
9 Prozent (43 Euro/ 86 Euro)1) |
- Angabe je für Ledige/ Verheiratete
Häufige Fragen zum VL-Sparen
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Details sind in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Sobald Sie einen Vertrag fürs VL-Sparen bei Ihrer Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG abgeschlossen haben, geht eine Durchschrift an Ihren Arbeitgeber. Der überweist dann die monatliche Sparrate direkt auf das Konto des Sparvertrags.
Die Höhe der VL wird meist in dem für Sie gültigen Tarifvertrag festgelegt. Erfragen können Sie das auch bei Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Sie können von Ihrem Nettolohn zusätzlich in Ihre VL-Verträge einzahlen. Das lohnt sich vor allem, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Einen Überblick über Zulagen und Förderungen finden Sie oben auf dem Abschnitt "Förderung".
Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.
Wenn Sie sich für Fondssparen entscheiden, dann zahlen Sie sechs Jahre lang in Ihren Vertrag ein. Der Vertrag ruht danach bis zum Ende des Kalenderjahres. Dann können Sie über die gesamte Summe verfügen.
Wenn Sie Ihre VL in einem Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.
Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre VL in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Ihre Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG berät Sie gerne.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
- Sie müssen grundsätzlich zulagenberechtigt sein und dürfen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
- Weitere Voraussetzungen §3 ABB.
- Betrag gerundet.
- Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
- Angaben für Ledige / Verheiratete.