Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer trifft jeden, soviel ist sicher! Jetzt heißt es die Segel richtig setzen und eine sichere und gewinnbringende Route für Ihre Anlagen einschlagen.
Am 01. Januar 2009 ist die Abgeltungsteuer in Kraft getreten. Das bedeutet für Sie als Sparer /Anleger, daß auf alle
- Zinserträge
- Dividenden
- Erträge aus Investmentanteilen
- Erträge aus Genussrechten
- Erträge aus der Veräußerung bzw. Rückgabe von Wertpapieren, soweit diese Finanzinnovationen darstellen
- Erträge aus Bausparverträgen
- Erträge aus Termingeschäften
- Erträge aus Zertifikaten
einen Abzug in Höhe von 25 Prozent Abgeltungsteuer erhoben wird. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der KapSt) und ggf. Kirchensteuer.
Wichtige Information für alle Kirchensteuerzahler!
Wie in der Vergangenheit unterliegen Kapitalerträge auch weiterhin der Kirchensteuer. Mit Einführung der Abgeltungsteuer können wir auf Ihren Antrag hin die auf private Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abführen. Dadurch sparen Sie sich diverse Angaben in Ihrer Steuererklärung z.B. in der Anlage KAP.
Das Kirchensteuerformular erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder hier als Pdf-Dokument.
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