Finanzieren
Seit dem 1. Januar 2009 gelten neue gesetzliche Regelungen bei der Wohnungsbau-Prämie.
Für Verträge die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen und mit dem so genannten „Regelsparbeitrag“ bespart wurden gilt folgendes: Die Bindungsfrist, d.h. so lange muss der Bausparvertrag unangetastet liegen bleiben, beträgt sieben Jahre. Danach können Sie als Bausparer frei über Ihr Guthaben und die Wohnungsbau-Prämie verfügen. Für was Sie das Ersparte einsetzen ist Ihre Sache, denn es besteht keine zwingende Zweckbindung an wohnwirtschaftliche Vorhaben wie z.B. Bau oder Modernisierung der eigenen Immobilie.
Seit dem 01. Januar 2009 gilt: Die Prämien-Begünstigung ist dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Für den Fall, dass Sie Ihren Bausparer nicht für den Kauf oder den Bau, die Modernisierung oder den Umbau einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwenden müssen Sie die Prämie zurückzahlen.
Es gibt Ausnahmen für junge Leute
Für Bausparer unter 25 Jahren bleibt alles weitestgehende beim Alten. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist haben Sie weiterhin die Flexibilität bei der Verwendung des Bausparguthabens.
Die Wohnungsbau-Prämie - eine Art Belohnung vom Staat
Der Anreiz für zukünftiges Immobilienvermögen zu sparen und damit einen Teil der Altersvorsorge aufzubauen macht sich damit doppelt bezahlt.
Die Gewährung der Prämie ist an Einkommens-Grenzen gekoppelt, wie hoch diese sind und welche Bausparlösung für Sie die optimale ist besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
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