Bausparen ist flexibler als Sie denken!
In jungen Jahren können Sie ganz ohne ein konkretes Anlageziel sparen und kassieren dafür noch Geldgeschenke vom Staat.
Und wer einmal in den eigenen vier Wänden wohnt, genießt die Sicherheit und spart sich viele Mietkosten. Mit anderen Worten: Die Altersvorsorge ist beim Bausparen schon eingebaut.
Und auch wer im Rentenalter ist, kann Bausparen zum Vermögensaufbau der eigenen Kinder und Enkel oder für einen späteren Umbau nutzen.
Und das Beste: Der Arbeitgeber zahlt häufig vermögenswirksame Leistungen zum Gehalt. Vom Staat gibt's erstens eine Arbeitnehmer-Sparzulage und oft auch noch eine Wohnungsbauprämie. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten!
Mehr Informationen finden Sie bei unserem Partner: www.schwaebisch-hall.de
Produktbeschreibung
Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer Mitglied einer Bauspargemeinschaft. Der Bausparvertrag setzt sich zusammen aus einer Spar- und einer Darlehensphase. Dabei wird der Vertrag über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. In der ersten Phase werden zunächst bis zu 50 Prozent dieser Summe angespart, bevor nach der so genannten Zuteilung das Darlehen ausbezahlt werden kann. Die Guthaben- und Darlehenszinsen stehen bereits bei Vertragsabschluss fest, sind für die gesamte Laufzeit garantiert und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig.
Das Bauspardarlehen wird für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet, wie z.B. für den Bau oder den Kauf einer Immobilie, die Modernisierung, die Ablösung von Wohnbau- Verbindlichkeiten etc.
Der Bausparvertrag wird unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere Einkommensgrenzen, staatlich gefördert über
- die Wohnungsbauprämie: 8,8 % auf eigene Sparbeiträge jährlich für maximal 512 € (Alleinstehen)/1.024 € (Verheiratet)
- die Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 % für maximal 470 € vermögenswirksame Leistungen jährlich (pro Arbeitnehmer)
Dem Bausparer stehen grundsätzlich mehrere Wahlmöglichkeiten offen, wie beispielsweise die Änderung der Bausparsumme oder die Wahl einer anderen Tarifvariante oder auch die Höhe seiner Sparrate; der Vertrag kann auf nahe Verwandte übertragen oder gekündigt werden, sofern sich das ursprüngliche Bausparziel verändert hat.
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