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Privatpatient auf Auslandsreisen

Der Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland kann schnell recht teuer werden. Die private Absicherung durch eine Krankenzusatzpolice hilft Ihnen im Fall der Fälle unnötige Kosten zu vermeiden.

Die gesetzlichen Kassen sehen eine private Zusatzversicherung als ein Muss - denken Sie bei der Reiseplanung daran!

Unser Partner, Süddeutsche Krankenversicherung, erstattet im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen bei akuter Erkrankung oder Unfall im Ausland die Kosten für:

  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
  • Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus,
  • Einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Kranken-Rücktransport bei anschließend stationärer Weiterbehandlung im Inland
  • Im schlimmsten Fall: Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland bis zu 12.000,- EUR
  • Todesfallleistung in Höhe von 5.000 EUR bei Unfalltod *
  • Bergungskosten bei Unfall bis 5.000 EUR *

* Dies sind Leistungen aus der Unfallversicherung nach den AUB/ARU. Versicherungsträger ist die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G.
Diese Leitungen gelten, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland (BRD) haben und solange keine Ihrer Reisen länger als 45 Tage dauert.