Betriebliche Vorsorge
Ihre Mitarbeiter haben seit dem 01.01.2002 das Recht, einen Teil Ihres Gehaltes durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Die betriebliche Vorsorge ist für den Arbeitgeber gleichermaßen interessant, denn sie ist ein wirksames Mittel, dem Unternehmen im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt die erforderliche Arbeitskraft zu sichern.
Insgesamt gibt es 5 Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung:
Direktversicherung
Sie schließen als Arbeitgeber eine Lebensversicherung für Ihre Mitarbeiter ab. Die Beiträge werden aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers gezahlt.
Pensionskasse
Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlt Beiträge an die Pensionskasse. Aus diesem Kapitalstock finanziert die Pensionskasse die Altersversorgung der Mitarbeiter.
Pensionsfonds
Als Arbeitgeber zahlen Sie Beiträge an den rechtlich selbständigen Pensionsfonds, der im Versorgungsfall die Leistungen an die Mitarbeiter erbringt. Durch Entgeltumwandlung können auch Arbeitnehmer Beiträge zum Pensionsfonds leisten.
Unterstützungskasse
Als Arbeitgeber werden Sie Mitglied einer Versorgungseinrichtung in Form eines eingetragenen Vereins und leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse.
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